Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht ist eine unverzichtbare „must have“-Versicherung, auch beim Frachtführer. Natürlich ist der Schaden an der Ladung der greifbarste Haftungsfall – allerdings ist der Frachtführer grundsätzlich auch bei Schäden haftbar, die sich auf seinem Betriebsgelände ereignen (z. B. Verletzung der Verkehrssicherheit durch unterlassenes Streuen), die einem Besucher widerfahren (z. B. Kaffee auf Tablet-PC eines Kunden) oder Schäden, die beim Be- und Entladen der Fracht erfolgen.